Über 24.000 € Zuschuss vom Staat - nicht rückzahlbar! |
Für die Ermittlung der Höhe des Gründungszuschusses ist die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes maßgeblich. Falls Sie die Höhe Ihres zugrundeliegenden Arbeitslosengeld I-Anspruchs noch nicht kennen, können Sie ihn hier selbst berechnen.
Berechnung des Gründungzuschusses:
Bitte geben Sie Ihren Arbeitslosengeld I Anspruch pro Tag in das untenstehende Feld ein (Die Berechnung erfolgt automatisch).
| in Euro: |
| Höhe | monatlich | gesamt |
| Grundförderung | ||
| Aufbauförderung | 300,00 | |
| gesamt (in Euro) = |
Der Gründungszuschuss wird nach Bewilligung in monatlichen Beträgen für neun Monate, wie oben ermittelt, ausgezahlt. Anschließend kann eine Aufbauförderung für weitere sechs Monate beantragt werden. Eine ´Verrechnung´ Ihrer betrieblichen Einnahmen mit dem Gründungszuschuss findet nicht statt. Einkommensteuerlich wird der Gründungszuschuss nicht berücksichtigt und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

