Unternehmenskrise
Artikel erschienen im
im Juni 2009
Wege aus der Finanzkrise
Verschiedene Förderprogramme weisen Unternehmern die Richtung
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Das Tal der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise scheint noch nicht durchschritten, zudem ist das Krisenende nicht sicher prognostizierbar. Als eine Folge klagen derzeit Unternehmen über immer schwierigere Finanzierungs- bedingungen, das geht aus der diesjährigen Unternehmer-Befragung der KfW-Bankengruppe hervor. Es werden regelmäßig mehr Sicherheiten bei schlechteren Konditionen verlangt und höhere Anforderungen an die Offenlegung von Informationen sowie an die Dokumentation gestellt, so die Umfrage-Ergebnisse. Noch zusätzlich erschwert wird die Situation mancher Unternehmen, wenn Hausbanken etwa nach Vorlage der Vorjahresbilanz ihr Engagement zurückfahren und Kreditlinien kürzen. |
Hierfür lassen sich etwa Darlehen, Bürgschaften oder Zuschüsse aus Innovationsprogrammen akquirieren. |
Kurzarbeitergeld
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Das Kurzarbeitergeld kann eine Lösung sein, um die Krise zu bewältigen. Wird belegt, dass Arbeitsausfall nicht vermeidbar und nur vorübergehend ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Lohnkosten. Zudem wird Arbeitgebern während der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für die betroffenen Mitarbeiter erstattet, |
versorgt man sie mit Qualifizierungs- maßnahmen, sogar 100 Prozent. So lasten auf den Schultern des Unter-nehmers geringere Fixkosten, ohne gleich Mitarbeitern kündigen zu müssen. Kurzarbeit ist zunächst gesetzlich auf sechs Monate beschränkt. Sie kann aber per Rechtsverordnung auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden, wie es aktuell der Fall ist. |
Darlehen und Bürgschaft
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Unternehmen, die aufgrund von Auftragsverlusten oder -verschiebungen Liquiditätsengpässe oder Vorfinanzierungsprobleme haben, können diverse Krisenprogramme in Anspruch neh-men. Sie können zum Beispiel auf Bürgschaftshilfen, das KfW-Sonderprogramm 2009 (Variante Betriebsmittelkredit), den NRW-Bank Mittelstandskredit sowie Universalkredite zurück-greifen. |
Die Bürgschaftsbank NRW verbürgt sich etwa für Kredite bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro, wenn ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und positive Zukunftsperspektiven vorliegen. Vorhaben, die nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, unterstützt die NRW-Bank mit ihrem Mittelstandskredit schon ab 25.000 Euro bis zu fünf Mio. Euro. |
Beratungszuschuss
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Neben der landesweiten RWP-Beratungsförderung, die 50 Prozent der Beraterkosten (bis zu 15 Tagewerke á 1.250 Euro) übernimmt, werden Unternehmen seit Mai diesen Jahres auch für eine „Turn-around-Beratung“ bezuschusst. Bis zu 6.000 Euro (max. 75% von bis zu 10 Tagewerken á 800 Euro) erhalten in Schwierigkeiten geratene kleine und |
mittelständische Unternehmen hierüber für eine Beratung am Runden Tisch, um ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit durch fachliche Beratung wiederherzustellen. Das RWP-Programm richtet sich dagegen vornehmlich an Unternehmen, die sich nach EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befinden und mehr als fünf Jahre existieren. |
Krisenprogramme im Überblick
Bezeichnung | Art der | Gefördert | Voraus- | Förderhöhe | Bedingungen |
Mittelstands-kredit | Darlehen | Mittel- | Förderfähig | Mindestkredit: 25.000 Euro | |
Universalkredit | Darlehen | Existenz-gründer, | Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. | 125.000 bis | Laufzeit: 4 - 10 Jahre |
Bürgschaften | Ausfall-bürgschaft | U.a. Kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler | Vorausgesetzt | 80% des Darlehens- | |
Kurzarbeiter- | Ausgleich von Lohnkosten | Alle | Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar und nur vorübergehend. Arbeitnehmer oder Betriebsrat stimmen zu. Mindestens 1/3 der Arbeitnehmer verlieren mindestens 10% ihres Bruttoentgelts. | Übernahme von Lohnkosten, Erstattung von | Laufzeit: 6 Monate, Ausdehnung durch Rechtsverordnung auf bis zu 24 |
RWP | Beratungs-förderung | Kleine und mittlere Unternehmen | Kleine und mittlere Unternehmen, die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden und seit mehr als fünf Jahren existieren | 50% der Beratungs- | Max. |
Runder Tisch | Beratungs-förderung | Kleine und mittlere Unternehmen | Kleine und mittlere Unternehmen | 75% (neue Bundesländer und Berlin) bzw. 50% | Max. |
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