Wachstumsfinanzierung
Artikel erschienen im
im November 2009
Konjunkturkredit der NRW.Bank
Zinsgünstige Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige
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„Ohne Fördermittel wäre die Finanzierung über die Hausbank nicht so problemlos gelaufen", so Frau Bredenbach, geschäftsführende Gesellschafterin eines mittelständischen Unternehmens. Für die Finanzierung und den Aufbau eines neuen Geschäftsfeldes waren vorwiegend Betriebsmittel in Höhe von 155.000 € erforderlich. Eigenkapital stand nicht zur Verfügung, Sicherheiten konnten nur teilweise gestellt werden. So musste eine Darlehensvariante gefunden werden, die eine so genannte Haftungsfreistellung beinhaltete. Dies bedeutet, dass die Hausbank im Falle eines Falles einen Teil der ausstehenden Summe seitens des Förderinstitutes zurückerhält. Die Risikoposition der Hausbank reduziert sich somit. |
mündliche o.k., zwei Wochen danach stand das Darlehen zur Verfügung. Nicht zu früh, denn Mietverträge und Lieferantenvereinbarungen warteten bereits. |
Was ist bei der Beantragung zu beachten?
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Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Gefördert werden mittelständische Unternehmen (inländische und ausländische |
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz - einschließlich verbundener Unternehmen - 500 Mio. EUR nicht überschreitet) und Angehörige der freien Berufe. |
Mindestens drei Monate von der Beantragung bis zur Auszahlung einplanen
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Das obige „Erfolgsbeispiel“ zeigt aber auch: Wer sich dafür entscheidet, Finanzmittel aus dem NRW Konjunkturkredit zu beantragen, sollte sich zweier Dinge bewusst sein: 1. Für die Beantragung sind umfangreiche und detaillierte Unterlagen erforderlich. |
Konzept, gekoppelt mit genau auf die Anforderungen der Hausbank abgestimmten Unterlagen, erleichtert somit die Bereitschaft der Hausbank zur Kreditvergabe – so die Erfahrung in der Praxis – und zur Beantragung des Darlehens |
Wie wird gefördert?
• Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
• Kreditbetrag: 25.000 EUR - 5.000.000 EUR
• Laufzeit: 4 bis 10 Jahre ohne Tilgungsfreijahre und
• 4 Jahre inkl. 2 Tilgungsfreijahre
• Zinssatz: fest über die gesamte Laufzeit
• Tilgung: vierteljährlich
• Auszahlung: 100%
Welche Zinsen werden fällig?
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Die Verzinsung eines Kredites aus dem NRW Konjunkturkredit orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Ebenso fließt die Bonität des Kredit- nehmers in die Preis-Entscheidung ein. |
Dies gilt auch für die Höhe und Qualität der Sicherheiten: Die Besicherungsklasse ist ein weiterer Baustein, der die Zinshöhe beeinflusst. |
Haftungsfreistellung
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Diese ist dann möglich, wenn das beantragende Unternehmen bzw. der Freiberufler mindestens zwei Jahre tätig ist, der Betriebsmittelkredit und die Investitionen müssen mind. 125 T€ betragen. |
Die Haftungsfreistellung hat keinen Einfluss auf die Zinsfestlegung, da sie bei der Festlegung der Besicherungsklasse nicht berücksichtigt wird. |
Wer ist antragsberechtigt? Was wird finanziert?
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Der NRW-Konjunkturkredit 2009 liefert Mittel für die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmittel sowie sonstigen Liquiditätsbedarf – zum Beispiel eine Anschlussfinanzierung oder Kontokorrent-Rückführung. Gefördert werden freiberuflich Tätige sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. |
Dazu gehören das produzierende Gewerbe und das Handwerk ebenso wie Handel und sonstige Dienstleister. Ganz wichtig: Das KfW-Sonderprogramm 2009 greift gerade nicht bei Sanierungsfällen und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, es sei denn, diese sind erst nach dem Stichtag 01.07.2008 aufgetreten. |
Ebenso ist zwingend ein aussagefähiger Business Plan erforderlich, dessen Inhalte seitens der NRW.Bank vorgegeben sind. Für nähere Informationen sowie Vorabprüfung des Vorhabens und Hilfestellung bei der Beantragung füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.


