Innovationsförderung
Artikel erschienen im
im Juni 2008
Innovation soll belohnt werden
Förderprogramm verspricht mehr als 100.000 Euro nicht rückzahlbaren Zuschuss
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Mit einem aktuellen Förderprogramm des Bundes-Wirtschaftsministeriums soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützt werden – durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in sechsstelliger Höhe. Damit wird nicht zuletzt ein wirkungsvoller Beitrag zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen geleistet. Vor allem kleinere Unternehmen sollen ermutigt und in die Lage versetzt werden, die oft erheblichen Entwicklungskosten von staatlicher Seite zu deutlichen Teilen erstattet zu bekommen. Hinzu kommt, dass nach einer längeren Entwicklungsphase zusätzliche Marktvorbereitungs- und Erschließungskosten anstehen, die die eigenen finanziellen Möglichkeiten häufig übersteigen. |
Denn: Es gilt Fristen und Formen exakt einzuhalten. Wichtig ist, den formgebundenen Antrag entsprechend den Vorgaben auszufüllen. Im Einzelfall ist eine Kurzskizze zur Vorab-Beurteilung auf Förderfähigkeit empfehlenswert, um den Aufwand überschaubar zu halten. Der Antrag besteht schließlich unter anderem aus folgenden Inhalten:
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Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten (höchstens 300.000 Euro) maximal mit folgenden Fördersätzen: | |
45% | Für kleine Unternehmen in den alten Bundesländern |
50% | Für kleine Unternehmen in den neuen Bundesländern |
40% | Für mittlere Unternehmen in den alten Bundesländern |
45% | Für mittlere Unternehmen in den neuen Bundesländern |
Der maximale staatliche Zuschuss für Einstiegsprojekte liegt somit zwischen
105.000 Euro und 135.000 Euro, abhängig vom Fördersatz.
Gefördert werden zudem innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste.
Zu den förderfähigen Leistungen externer Dritter gehören beispielsweise:
- Betriebsführungsberatung;
- technische Unterstützung;
- Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Schutz von und dem Handel mit Rechten an geistigem Eigentum sowie bei Lizenzvereinbarungen; Beratung bei der Nutzung von Normen; Büroflächen; Datenbanken; Fachbüchereien; Marktforschung; Nutzung von Laboratorien; Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen.
Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten (höchstens 50.000 Euro) mit einem Fördersatz von 50 Prozent, also 25 T€. Die Zuwendung für Dienstleistungen wird zusätzlich zu der Zuwendung für das FuE-Projekt gewährt.
Patent-Förderung
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Auch für Fragen zur Patentierung greift das Programm finanziell unter die Arme. Sie will so ein erfinderfreundliches Klima schaffen und eine schnelle Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Produkte verbessern. Das Vorhaben wird durch erfahrene Partner betreut. Im Rahmen der Patentaktion für kleine und mittlere Unternehmen können |
beispielsweise Recherchen zum Stand der Technik, Kosten-Nutzen-Analysen, Patentanmeldungen, Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung sowie gewerblicher Rechtsschutz im Ausland gefördert werden. Förderfähig sind maximal 16.000 Euro zu 50 Prozent, so dass 8.000 Euro Eigenanteil verbleibt. |
Recherche zum Stand der Technik | 800 Euro |
Kosten-Nutzen-Analyse | 800 Euro |
Deutsche Patentanmeldung | 2.100 Euro |
Vorbereitungen für die Verwertung | 1.600 Euro |
Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland | 2.700 Euro |
Wenn Sie weitere Informationen sowie Beratung und Hilfestellung bei der Erstellung von Antragsunterlagen zu Innovations- und Patent-Förderung brauchen, füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.


