Existenzgründung
Artikel erschienen im
im November 2010
Geschenkter Start - Fördermittel für Jungunternehmer
Anlaufphase - die erste große Hürde
Wer über eine Firmengründung, den Kauf eines Unternehmens oder den Schritt in die Freiberuflichkeit nachdenkt, kennt das Problem:
Bis die neue Selbstständigkeit genug zum Leben abwirft, muss ein finanzieller Engpass überbrückt werden. Zusätzlich sind in der Regel Investitionen für die freiberufliche Tätigkeit oder das eigene Unternehmen nötig.
Bis zu 24.000 Euro vom Staat – nicht rückzahlbar
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Der Gründungszuschuss ermöglicht Existenzgründern einen guten Start in die Selbstständigkeit. Er garantiert die Grundversorgung, ist unabhängig von den Einnahmen, ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 3 (2) i.V.mit § 32 b EStG). Die Förderung steht auch Gründern zu, die selbst gekündigt haben und sie muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn das Vorhaben nach Ablauf der Förderung abgemeldet wird. Der Gründungszuschuss gliedert sich in zwei Phasen. Neun Monate lang wird ein Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes I zur Sicherung des Lebensunterhalts gezahlt. Dazu kommen monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung des Neu-Selbstständigen (siehe Tabelle) |
Bei dem Gründungszuschuss handelt sich um eine sogenannte Pflichtleistung des Staates. Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden, haben Anspruch auf den Gründungszuschuss. |
Gründungszuschuss trotz Eigenkündigung und Sperrzeit
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Eine Gründung mit der vorherigen Verhängung einer Sperrzeit, beispielsweise hervorgerufen durch eine Eigenkündigung, beeinflusst nicht den Anspruch und Bezug des vollen Gründungszuschusses. In der Regel wird der Bezug des Gründungszuschusses lediglich um die Dauer der Sperrzeit verschoben. |
Es kann jedoch auch eine so genannte 'nahtlose Gründung' vollzogen werden. Diese ist immer dann notwendig, wenn der Gründer von Beginn an über eine gute Auftrags- und Projektlage verfügt. Die Beantragung des Gründungszuschusses erfolgt dann vor der Gründung und damit während des (noch) bestehenden Angestelltenverhältnisses. |
Gründungszuschuss bei Abfindung und Aufhebungsvertrag
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Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Dies bedeutet, dass Ihr tatsächlicher Bedarf nicht in die Anspruchsgrundlage einfließt. Ihr Erspartes muss nicht offengelegt werden, |
eine Abfindung beeinflusst die Dauer und Höhe des Gründungszuschusses nicht. Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate. |
Diese Gründungen werden gefördert
Hier finden Sie Informationen zum 'Gründungszuschuss', den Download '11 Schritte zum Gründungszuschuss' sowie einen 'Gründungszuschuss-
rechner'.
Sicher zur Gründungsförderung: Fehler vermeiden, rechtzeitig beantragen!



