Nachfolgeregelung/Unternehmenskauf
Artikel erschienen im
im September 2008
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Auf Unternehmensnachfolger warten Fördermittel zur Finanzierung
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Oft findet sich selbst für erfolgreiche Unternehmen kein Nachfolger aus dem Kreis der Unternehmerfamilie. Dies ist die Chance für engagierte Persönlichkeiten, die als Unternehmensnachfolger den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten. Ab gerade wenn es um die Suche eines externen Nachfolgers geht, spielt die Finanzierung des Kaufpreises häufig eine kritische Rolle. Verständlich, denn der Veräußerer möchte einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen, sich aber in der Regel nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Diese hohe Einmalzahlung stellt häufig eine große Hürde für den Unternehmensnachfolger dar. Doch aus Sicht des Veräußerers ist gerade die Finanzstärke des Nachfolgers ein wesentliches Kriterium für dessen Auswahl.
Auch wenn das Business-Modell stimmt - die Finanzierung des Kaufpreises ist eine schwer zu meisternde Hürden. Denn auf Seiten des Nachfolgers sind häufig zu wenige bankübliche Sicherheiten vorhanden. Fehlende Sicherheiten sind auch dann kritisch, wenn das verfügbare Eigenkapital und die persönliche Haftung eindeutig für ein unternehmerisches Engagement des Nachfolgers sprechen. |
Nachfolgeregelung bei Banken und Kreditinstituten nicht selten auf Probleme. Und dies trotz gutem Business-Modell und hoher persönlicher Eignung des Nachfolgers. Schnell wird hier auf die Bürgschaftsbank verwiesen. Dies führt erfahrungsgemäß zu Kosten und deutlichen zeitlichen Verzögerungen, aber eher selten zum Erfolg. Dieses Vorgehen ist nach unserer Erfahrung deshalb wenig empfehlenswert. Hilfreicher war in der Vergangenheit, das Vorhaben frühzeitig auf der Vorstandsebene der Hausbank zu präsentieren. Verschiedene Fördermöglichkeiten sollen die Nachfolgeregelung erleichtern und die Finanzierungsfähigkeit des Vorhabens verbessern. Diesbezüglich werden beispielsweise eigenkapitalähnliche Darlehen zur Verfügung gestellt sowie zinsverbilligte und feststehende Darlehen angeboten. Zusätzlich gibt es auch Darlehen, die von vornherein Sicherheiten beinhalten. Weniger bekannt und deshalb auch weniger genutzt werden mögliche Zuschüsse zu Investitionen. Auch Zuschüsse zur Arbeitsplatzförderung werden häufiger vernachlässigt, sind jedoch bei Einhaltung der Voraussetzungen verfügbar. |
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Tipp 1 – Fördermittel oft erneut nutzbar
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Tipp 2 – Nachfolge gilt als Existenzgründung
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Beispiel aus der Beratungspraxis der Experten von Fördermittel-Experte.de
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Kauf eines Unternehmens/Nachfolgeregelung Für den Kauf eines Unternehmens mit 15 Mitarbeitern war im Rahmen der Nachfolgeregelung eine Investition von insgesamt 450.000 € zu tätigen. Das Eigenkapital wurde dabei durch ein besonderes, eigenkapitalähnliches Darlehen von 15 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Die Investitionssumme enthielt zudem einen deutlichen Betrag für die Finanzierung von Betriebsmitteln und Marketing. Durch Unterstützung der Fördermittel-Experten wurde ein öffentliches Darlehen beantragt und bewilligt. Die bewilligte Fördersumme ist dabei vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung rückzahlbar und verfügt über einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Zuschüsse zu Marketingmaßnahmen wurden in Höhe von 8.000 Euro bezogen. Der Existenzgründer erhielt mit unserer Hilfe einen nicht rückzahlbaren Gründungzuschuss in Höhe von 18.000 €. Zudem konnte ein neuer Mitarbeiter mit Hilfe des Einstellungszuschusses in gewährter Höhe von 11.000 € eingestellt werden. Auch unsere Dienstleistungen wurden gefördert. Die Gesamtzuschüsse liegen somit bei 37.000 € und betragen damit knapp 10 Prozent des Vorhabens. Im Verhältnis zum verfügbaren Eigenkapital von 25.000 € ist diese Summe beträchtlich. |
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