Attraktive Fördermittel für den Einzelhandel |
Erschienen im Revier Manager und Südwestfalen Manager, Ausgabe März 2011
Energetische Modernisierungen werden nun auch für den Einzelhandel gefördert; das schont den Geldbeutel und die Umwelt und dient der Kundengewinnung.
Auf Initiative des Bundesministeriums wurde das bestehende ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm der KfW um den Förderschwerpunkt „Umweltfreundlicher Einzelhandel“ erweitert. Es richtet sich an Einzelhandelsunternehmen; vom Lebensmittelgeschäft bis zum Textileinzelhandel.
„Deutliche Umwelteffekte realisieren“ ist der Grundgedanke dieses Förderprogramms. Dies lässt sich umsetzen bei der Neuplanung und Neugestaltung von Verkaufsräumen, dem Austausch veralteter Heizungs- und Kühlanlagen oder dem Neubau von Geschäftsgebäuden. Auch die Umrüstung der Beleuchtung auf energiesparende LED-Technik, Dämm-Maßnahmen an der Gebäudehülle, Fenstertausch sowie der Einsatz erneuerbarer Energien werden bezuschusst.
In diesem ERP-Programm mit Förderschwerpunkt Einzelhandel werden ausschließlich Kombinationen aus mind. 2 umweltrelevanten Maßnahmen gefördert. Als Energieeffizienzmaßnahmen stehen zur Auswahl: Gebäudedämmung, Einsatz erneuerbarer Energien, Anschaffung energieeffizienter Anlagentechnik und Beleuchtung sowie der Austausch veralteter Kühl- und Heizungsanlagen.
Wenn nur Einzelmaßnahmen zum Energiesparen gewählt werden, wird dies im ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm gefördert. Dieses Programm richtet sich an alle Branchen und ist nicht ausschließlich für Einzelhandelsunternehmen aufgelegt.
Fördermittel für Unternehmen aller Branchen
Mit diesem Programm lassen sich alle Investitionen in Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, finanzieren. Neben Maßnahmen an der Gebäudehülle und Haus- und Energietechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser kann auch der Maschinenpark gefördert werden. Unterschieden wird zwischen Sanierung und Neubau. Die Ersatz- oder Neuinvestitionen sind an prozentuale Einsparpotenziale gekoppelt. Bei Ersatzinvestitionen ist eine Endenergieeinsparung von mindestens 20 % erforderlich, gemessen an Ihrem Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre. Neuinvestitionen müssen eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt erreichen.
Somit steht den Unternehmen ein großes Angebot an Umweltprogrammen zur Verfügung, um Ihre energetischen Baumaßnahmen und Umrüstungen oder Neubauten mit zinsgünstigen Darlehen finanzieren zu können.
Energieberatung ist notwendig für die Fördermittelbeantragung
Als ersten Schritt auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz im Unternehmen und der Beantragung von zinsgünstigen Darlehen steht eine Energieberatung vom Experten. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Berechnung und Dokumentation der potenziellen Einsparung, die nur von einem akkreditierten Berater durchgeführt werden darf.
Bis zu 80% Förderung der Energieberatung für KMU
Im Rahmen einer zweitägigen Initialberatung haben Unternehmen die Chance, von einem Experten im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung mit anschließender Dokumentation der Berechnungsergebnisse, erste Hinweise auf mögliche Energieeinsparpotenziale zu erhalten. Diese Initialberatung wird von der KfW mit 80% gefördert. Der Eigenanteil für KMU beträgt 320 Euro.
Wurden Energiesparpotenziale erkannt, kann im nächsten Schritt eine Detailberatung (KfW-Förderung 60%) in Anspruch genommen werden. Hier werden die Ergebnisse der Initialberatung vertieft und anhand eines Energiesparkonzepts detailliert ausgearbeitet. Modernisierungsvarianten mit Amortisationsberechnungen stehen dem Unternehmer als zusätzliche Entscheidungshilfen für Investitionen zur Verfügung.
Förderprogramme im Überblick:
Programm | Zielgruppe | Voraussetzung | Maßnahmen | Förderung |
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*der Förderschwerpunkt ist bis zum 31.12.2011 befristet

