Mehr als 17.000 € Zuschuss vom Staat sichern - nicht rückzahlbar! |
+++ AKTUELL +++
Aufgrund gesetzlicher Änderungen (ab 1.11.2011) kann schnelleres Handeln vorteilhaft sein.Fragen Sie Ihren Fördermittel-Experten!
Wichtige Änderungen im Überblick:
| bis 30.10.2011 | ab 1.11.2011 |
Grundförderung | 9 Monate | 6 Monate |
Aufbauförderung | 6 Monate | 9 Monate |
Restanspruch ALG 1 | 90 Tage | 150 Tage |
Rechtsanspruch | verbindlich | Ermessenssache |
Egal, ob Fremdkündigung oder Eigenkündigung: Ihr Anspruch auf Förderung besteht! Auch bei Verhängung einer Sperrzeit oder Erhalt einer Abfindung steht Ihnen der Anspruch auf Gründungszuschuss in voller Höhe zu. Dies gilt für freiberufliche und gewerbliche Gründungen und auch, wenn Sie im Team gründen oder eine Kapitalgesellschaft eröffnen. | Im E-Book ist enthalten: Einfach als Download per pdf! |
Dieses E-Book entstand aus tausenden von Fragen unserer Workshop-Teilnehmer, aus fachkundigen Stellungnahmen sowie den Erfahrungen mit Gründern, die wir bereits betreuten. Immer aktuell (Stand November 2011): Förderbedingungen ändern sich fortlaufend, dank unserer regelmäßigen Updates verfügen Sie über die jeweils zum Zeitpunkt Ihrer Gründung geltenden Bedingungen.

Aus dem Inhalt:
- Ihr Anspruch auf Gründungszuschuss/Einstiegsgeld – auch bei Eigenkündigung und Sperrzeit
- Umgang mit der Agentur für Arbeit: ausführliche Tipps zur Gesprächsführung – Do´s und Dont´s
- Zum Schluss: Aufbauförderung und weitere Förderprogramme sind aufgeführt, weitere Fördertöpfe sind verfügbar und können beantragt werden
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Vorteile zum Download:
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